Treppen aus Holz
Treppen müssen grundsätzlich über einen Nachweis der Standsicherheit verfügen. Das betrifft die Betontreppe, die Stahltreppe oder auch Treppen aus Holz. Auch ist es egal, ob die Treppe im Baumarkt oder beim Spezialisten gekauft wird. Erfahrungsgemäß besitzen Handelstreppen aus dem Baumarkt nicht über die notwendigen statischen Nachweise, sodass diese Treppen - formal betrachtet - nicht in deutsche Gebäude eingebaut werden dürfen, wenn es sich um eine notwendige Treppe handelt. Ein aktuelles BGH-Urteil (VII ZR 134/12) sieht eine Holztreppe als mangelbehaftet an, wenn der Standsicher- heitsnachweis nicht vorliegt.
Unsere Informationen zu den "anerkannten Regeln der Technik" finden Sie hier.
Treppen aus Holz können aus Erfahrung beurteilt werden, wenn sie nach handwerklichen Regeln gebaut sind. Die Erfahrung des holztreppenbauenden Handwerks wurde in dem "Regelwerk handwerkliche Holztreppen" zusammengetragen und mit dem Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin abgestimmt. In den Geltungsbereich der handwerklichen Treppen fallen gestemmte und aufgesattelte Holztreppen.